Was muss man rechtlich beachten, wenn man einen Onlineshop in der Schweiz betreibt?

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Schnelle Antwort: Was muss man rechtlich beachten, wenn man einen Onlineshop in der Schweiz betreibt?

Der Betrieb eines Onlineshops in der Schweiz erfordert die Einhaltung zahlreicher rechtlicher Vorschriften, die von der Impressumspflicht über Datenschutz und AGB bis hin zu spezifischen Regelungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen reichen. Dazu gehören insbesondere das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Datenschutzgesetz (DSG), das Konsumkreditgesetz (KKG) bei Ratenzahlungen sowie Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) und des Fernmeldegesetzes (FMG). Eine sorgfältige Beachtung dieser Gesetze ist entscheidend, um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Impressumspflicht: Klare Anbieterinformationen sind zwingend erforderlich.
  • Datenschutz: Das DSG und die DSGVO (bei EU-Kunden) müssen strikt eingehalten werden, insbesondere bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind essenziell, müssen aber transparent und fair sein.
  • Preisangaben: Endpreise inklusive aller Nebenkosten sind Pflicht, oft auch die Angabe von Grundpreisen.
  • Widerrufsrecht: Obwohl in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe besteht, ist die klare Kommunikation von Rückgabebedingungen wichtig.
  • Sichere Zahlungsabwicklung: Die Wahl sicherer und transparenter Zahlungsmethoden ist entscheidend.
  • Jugendschutz: Bei altersbeschränkten Produkten sind entsprechende Massnahmen zu treffen.

Rechtliche Fallstricke im Schweizer Onlinehandel: Ein umfassender Leitfaden

Der Aufbau und Betrieb eines Onlineshops in der Schweiz bietet enorme Chancen, birgt jedoch auch eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen. Wer die spezifischen Schweizer Gesetze und Verordnungen nicht kennt oder missachtet, riskiert nicht nur kostspielige Abmahnungen und Bussen, sondern auch einen erheblichen Reputationsschaden. Dieser Artikel beleuchtet die zentralen rechtlichen Aspekte, die für Schweizer Onlinehändler von entscheidender Bedeutung sind, und bietet eine detaillierte Orientierungshilfe, um rechtssicher im digitalen Raum agieren zu können.

Die Bedeutung des Impressums und der Anbieterkennzeichnung

Einer der grundlegendsten Pfeiler der Rechtssicherheit im Onlinehandel ist die korrekte und vollständige Anbieterkennzeichnung, oft als Impressum bezeichnet. In der Schweiz ist diese Pflicht primär im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert. Das UWG verlangt, dass Anbieter von Waren und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr klare und vollständige Angaben zu ihrer Identität machen.

Umfang der Impressumspflicht nach UWG

Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s des UWG muss jeder, der im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, klare und vollständige Angaben über seine Identität und Kontaktadresse machen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es Kunden, den Geschäftspartner eindeutig zu identifizieren und bei Bedarf zu kontaktieren. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann als unlauterer Wettbewerb gewertet werden und zu rechtlichen Schritten führen.

Die erforderlichen Angaben umfassen in der Regel:

  • Den vollständigen Namen des Unternehmens oder des Betreibers.
  • Die Rechtsform des Unternehmens (z.B. AG, GmbH, Einzelfirma).
  • Eine ladungsfähige Adresse (Postfachadressen sind in der Regel nicht ausreichend).
  • Eine gültige E-Mail-Adresse.
  • Gegebenenfalls die Handelsregisternummer.
  • Eine Telefonnummer wird oft empfohlen, ist aber nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.

Diese Informationen müssen leicht auffindbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Ein Link im Footer der Webseite mit der Bezeichnung „Impressum“, „Kontakt“ oder „Über uns“ ist hierfür die gängige Praxis.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Impressum ist eine gesetzliche Pflicht nach UWG Art. 3 Abs. 1 Bst. s.
  • Es muss vollständige Identitäts- und Kontaktinformationen des Anbieters enthalten.
  • Die Informationen müssen leicht zugänglich und ständig verfügbar sein.

Datenschutz im Onlineshop: DSG und DSGVO

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales und hochsensibles Thema im Onlinehandel. Schweizer Onlineshops müssen sowohl das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) als auch unter bestimmten Umständen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.

Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, verschärft die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten erheblich. Es zielt darauf ab, die Selbstbestimmung der Bürger über ihre Daten zu stärken und die Transparenz bei der Datenverarbeitung zu erhöhen. Für Onlineshops bedeutet dies:

  • Datenschutzerklärung: Eine detaillierte und leicht verständliche Datenschutzerklärung ist zwingend erforderlich. Sie muss transparent darlegen, welche Daten erhoben, zu welchem Zweck verarbeitet, wie lange gespeichert und an wen sie weitergegeben werden. Auch die Rechte der betroffenen Personen (Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Löschungsrecht etc.) müssen klar kommuniziert werden.
  • Einwilligung: Für die Verarbeitung bestimmter Daten, insbesondere sensibler Daten oder für Marketingzwecke, ist die explizite Einwilligung der Nutzer erforderlich. Dies gilt insbesondere für Cookies und Tracking-Technologien.
  • Datensicherheit: Es müssen angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
  • Auftragsverarbeitung: Werden Daten an Dritte (z.B. Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister) weitergegeben, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden, der die Einhaltung des Datenschutzes durch den Dienstleister sicherstellt.
  • Privacy by Design und Privacy by Default: Datenschutz muss bereits bei der Konzeption des Onlineshops berücksichtigt werden (Privacy by Design), und die Grundeinstellungen sollten datenschutzfreundlich sein (Privacy by Default).

Relevanz der DSGVO für Schweizer Onlineshops

Auch wenn ein Onlineshop in der Schweiz ansässig ist, kann die DSGVO Anwendung finden, wenn er Waren oder Dienstleistungen an Personen in der Europäischen Union anbietet oder deren Verhalten beobachtet (z.B. durch Tracking-Tools). Dies ist der Fall, wenn der Shop:

  • Produkte oder Dienstleistungen an EU-Bürger liefert.
  • Sich mit seiner Werbung gezielt an EU-Bürger richtet.
  • Das Verhalten von EU-Bürgern analysiert (z.B. über Google Analytics, Meta Pixel).

In solchen Fällen müssen die strengeren Anforderungen der DSGVO zusätzlich zum Schweizer DSG erfüllt werden. Dies betrifft unter anderem die Notwendigkeit eines EU-Vertreters, erweiterte Informationspflichten und die Möglichkeit höherer Bussen bei Verstössen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das revDSG erfordert eine umfassende Datenschutzerklärung, Einwilligung für Datenverarbeitung und hohe Datensicherheitsstandards.
  • Die DSGVO kann bei Angeboten an EU-Kunden oder deren Verhaltensbeobachtung zusätzlich gelten.
  • Privacy by Design und Default sind zentrale Prinzipien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsrecht

AGB sind für Onlineshops von grosser Bedeutung, da sie die Geschäftsbeziehung zwischen Händler und Kunde regeln und somit zur Rechtssicherheit beitragen. Obwohl in der Schweiz keine generelle Pflicht zur Verwendung von AGB besteht, sind sie aus praktischer Sicht unerlässlich.

Inhalt und Gültigkeit von AGB

AGB müssen klar, verständlich und transparent formuliert sein. Sie dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Wesentliche Punkte, die in AGB geregelt werden sollten, sind:

  • Vertragsschluss: Klare Definition, wann und wie ein Kaufvertrag zustande kommt (z.B. durch Bestellbestätigung).
  • Preise und Zahlungsbedingungen: Angabe der Endpreise, akzeptierte Zahlungsmethoden, Fälligkeiten.
  • Lieferbedingungen: Lieferfristen, Versandkosten, Liefergebiet, Gefahrübergang.
  • Rückgaberecht/Widerrufsrecht: Obwohl kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ist die klare Kommunikation von freiwillig eingeräumten Rückgaberechten entscheidend.
  • Gewährleistung und Haftung: Regelungen zu Mängeln, Garantiefristen und Haftungsbeschränkungen.
  • Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht: Festlegung des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts (in der Regel Schweizer Recht).

Damit AGB gültig werden, müssen sie dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht werden und dieser muss ihrer Geltung zustimmen. Ein einfacher Hinweis auf die AGB und ein Kontrollkästchen, das der Kunde aktiv anklicken muss, sind hierfür gängige Methoden.

„AGB sind das Rückgrat jeder Online-Transaktion. Sie schaffen Klarheit und minimieren das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten.“

— Rechtsexperte für E-Commerce

Vertragsrecht nach Obligationenrecht (OR)

Die grundlegenden Bestimmungen zum Kaufvertrag finden sich im Schweizer Obligationenrecht (OR). Dies umfasst Regelungen zu Angebot und Annahme, Preis, Lieferung, Gewährleistung bei Mängeln und Verzug. Onlineshops müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse und AGB diesen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wichtige Erkenntnisse

  • AGB sind nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen zur Regelung der Geschäftsbeziehung.
  • Sie müssen transparent, verständlich und fair sein und vor Vertragsschluss akzeptiert werden.
  • Das OR regelt die grundlegenden Aspekte des Kaufvertrags.

Preisangaben und Wettbewerbsrecht

Die korrekte Preisgestaltung und -kommunikation ist ein weiterer kritischer Punkt, der oft zu Abmahnungen führt. Das Preisbekanntgabegesetz (PBKG) und das UWG sind hier massgebend.

Transparente Preisangaben

Gemäss PBKG müssen Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller obligatorischen Zuschläge (z.B. vorgezogene Recyclinggebühren) angegeben werden. Versteckte Kosten sind unzulässig. Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, ist zusätzlich der Grundpreis pro Masseinheit anzugeben. Dies ermöglicht es den Konsumenten, Preise besser zu vergleichen.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Rabatten und Sonderangeboten geboten. Die ursprünglichen Preise müssen klar ersichtlich sein, und die Bedingungen für den Rabatt müssen transparent kommuniziert werden. Irreführende Preisangaben können als unlauterer Wettbewerb geahndet werden.

UWG und irreführende Werbung

Das UWG verbietet irreführende und aggressive Geschäftspraktiken. Dies umfasst nicht nur Preisangaben, sondern auch Produktbeschreibungen, Verfügbarkeitsinformationen und Kundenbewertungen. Onlineshops müssen sicherstellen, dass alle Angaben wahrheitsgemäss sind und keine falschen Erwartungen wecken. Das Fälschen von Kundenbewertungen oder das Vortäuschen von Knappheit sind Beispiele für unlautere Praktiken.

Wichtige Erkenntnisse

  • Endpreise inklusive aller Nebenkosten müssen transparent ausgewiesen werden (PBKG).
  • Grundpreise sind bei bestimmten Produkten obligatorisch.
  • Irreführende Werbung und Preisangaben sind nach UWG verboten.

Zahlungsbedingungen und Konsumkreditgesetz (KKG)

Die angebotenen Zahlungsmethoden und die damit verbundenen Bedingungen sind für Kunden ein wichtiger Faktor. Onlineshops müssen hierbei verschiedene rechtliche Aspekte beachten.

Sichere Zahlungsabwicklung

Die Sicherheit der Zahlungsdaten ist von höchster Priorität. Onlineshops sollten ausschliesslich seriöse und zertifizierte Zahlungsdienstleister nutzen, die den PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standard) einhalten. Die Übertragung sensibler Daten muss stets verschlüsselt erfolgen (SSL/TLS).

Konsumkreditgesetz (KKG)

Bietet ein Onlineshop Ratenzahlungen, Leasing oder andere Formen von Kreditgeschäften an, die unter das Konsumkreditgesetz (KKG) fallen, müssen die strengen Vorschriften dieses Gesetzes eingehalten werden. Dazu gehören umfassende Informationspflichten gegenüber dem Kunden, die Prüfung der Kreditwürdigkeit und die Einhaltung von Höchstzinssätzen. Die Missachtung des KKG kann zur Nichtigkeit des Kreditvertrags und zu erheblichen Bussen führen.

Es ist wichtig zu prüfen, ob die angebotenen Zahlungsoptionen tatsächlich unter das KKG fallen. Viele gängige Zahlungsdienstleister, die Ratenzahlungen anbieten, übernehmen diese Prüfung und die Einhaltung der Vorschriften für den Händler, dennoch bleibt der Shop-Betreiber in der Verantwortung, dies zu überprüfen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Sichere und verschlüsselte Zahlungsabwicklung ist unerlässlich.
  • Bei Ratenzahlungen oder Kreditangeboten ist das KKG zu beachten, einschliesslich Informationspflichten und Kreditwürdigkeitsprüfung.

Lieferung, Gefahrübergang und Gewährleistung

Die Regelungen rund um Lieferung und Gewährleistung sind im Obligationenrecht (OR) verankert und sollten in den AGB des Onlineshops präzisiert werden.

Lieferbedingungen und Gefahrübergang

Die AGB sollten klare Angaben zu Lieferfristen, Versandkosten und dem Liefergebiet enthalten. Ein wichtiger Aspekt ist der Gefahrübergang: In der Schweiz geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware in der Regel auf den Käufer über, sobald die Ware zum Versand aufgegeben wurde (Art. 185 OR). Dies bedeutet, dass der Käufer das Risiko trägt, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wird oder verloren geht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Viele Onlineshops übernehmen jedoch freiwillig das Transportrisiko, um kundenfreundlicher zu sein.

Gewährleistung bei Mängeln

Das OR sieht eine gesetzliche Gewährleistung für Mängel vor (Art. 197 ff. OR). Der Verkäufer haftet dafür, dass die verkaufte Sache die zugesicherten Eigenschaften hat und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch mindern. Der Käufer muss Mängel nach Erhalt der Ware unverzüglich rügen (Mängelrügepflicht). In den AGB können die Gewährleistungsfristen und -modalitäten angepasst werden, jedoch nicht zum Nachteil des Käufers bei grober Fahrlässigkeit oder Arglist des Verkäufers.

Wichtige Erkenntnisse

  • AGB sollten Lieferfristen und Versandkosten klar regeln.
  • Der Gefahrübergang erfolgt in der Regel bei Versandaufgabe, kann aber kundenfreundlicher gestaltet werden.
  • Die gesetzliche Gewährleistung nach OR für Mängel ist zu beachten; Mängelrügepflicht des Käufers.

Widerrufsrecht und Rückgabebedingungen

Im Gegensatz zu vielen EU-Ländern gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe. Dies ist ein häufiges Missverständnis, das zu falschen Erwartungen bei Kunden führen kann.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht in der Schweiz

Kunden haben in der Schweiz grundsätzlich kein gesetzlich verankertes Recht, von einem online geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Ein solches Recht besteht nur, wenn es vertraglich (z.B. in den AGB) vereinbart wurde oder wenn es sich um ein Haustürgeschäft handelt, bei dem der Kunde überrumpelt wurde.

Freiwillige Rückgaberechte

Viele Onlineshops räumen ihren Kunden jedoch freiwillig ein Rückgabe- oder Umtauschrecht ein, oft innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 14 oder 30 Tage). Dies ist eine kundenfreundliche Geste, die das Vertrauen stärkt und die Kaufbereitschaft erhöht. Wenn ein solches Recht angeboten wird, müssen die Bedingungen dafür (Fristen, Zustand der Ware, Kosten für Rücksendung, Rückerstattung) in den AGB oder auf einer separaten Seite klar und unmissverständlich kommuniziert werden.

Wichtige Erkenntnisse

  • In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe.
  • Freiwillig eingeräumte Rückgaberechte müssen klar kommuniziert und deren Bedingungen präzise beschrieben werden.

Weitere rechtliche Aspekte: Jugendschutz, Urheberrecht, Fernmeldegesetz

Neben den bereits genannten Punkten gibt es eine Reihe weiterer rechtlicher Bereiche, die für Onlineshops relevant sein können.

Jugendschutz

Werden Produkte angeboten, die altersbeschränkt sind (z.B. Alkohol, Tabak, bestimmte Medieninhalte), müssen Onlineshops geeignete Massnahmen zum Jugendschutz ergreifen. Dies kann die Implementierung von Altersverifikationssystemen oder die Altersprüfung bei der Lieferung umfassen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Produktkategorie und kantonalen Bestimmungen.

Urheberrecht und Markenrecht

Onlineshops müssen sicherstellen, dass sie keine Urheberrechte oder Markenrechte Dritter verletzen. Dies betrifft Produktbilder, Texte, Logos und Markennamen. Nur eigenes Material oder lizenziertes Material darf verwendet werden. Die unerlaubte Nutzung kann zu teuren Abmahnungen und Schadenersatzforderungen führen.

Fernmeldegesetz (FMG) und E-Mail-Marketing

Das Fernmeldegesetz (FMG) regelt die elektronische Kommunikation. Für E-Mail-Marketing bedeutet dies, dass Werbung nur an Personen versendet werden darf, die dem Empfang explizit zugestimmt haben (Opt-in-Verfahren). Spam ist gemäss FMG verboten und kann mit Bussen geahndet werden. Eine klare Abmeldemöglichkeit (Opt-out) muss in jeder Marketing-E-Mail vorhanden sein.

Barrierefreiheit

Obwohl in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für private Websites besteht, wird dies zunehmend als Best Practice angesehen. Eine barrierefreie Gestaltung des Onlineshops kann die Reichweite erhöhen und ist ein Zeichen von sozialer Verantwortung.

Wichtige Erkenntnisse

  • Jugendschutzmassnahmen sind bei altersbeschränkten Produkten unerlässlich.
  • Urheber- und Markenrechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.
  • E-Mail-Marketing erfordert die explizite Einwilligung der Empfänger (Opt-in) gemäss FMG.

Fazit und Empfehlungen für Schweizer Onlineshops

Der Betrieb eines Onlineshops in der Schweiz ist mit einer Vielzahl rechtlicher Anforderungen verbunden, die von der Gründung bis zum täglichen Betrieb reichen. Eine sorgfältige Planung und kontinuierliche Überprüfung der Einhaltung dieser Vorschriften sind unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten.

Es empfiehlt sich dringend, die rechtlichen Texte wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB von einem auf E-Commerce spezialisierten Juristen erstellen oder prüfen zu lassen. Standardvorlagen aus dem Internet sind oft unzureichend und können spezifische Gegebenheiten des eigenen Geschäftsmodells oder die neuesten Gesetzesänderungen nicht abbilden. Eine Investition in rechtliche Sicherheit zahlt sich langfristig aus, indem sie teure Abmahnungen, Bussen und Reputationsschäden verhindert.

Rechtsbereich Wichtige Gesetze / Vorschriften Relevante Massnahmen für Onlineshops
Anbieterkennzeichnung UWG (Art. 3 Abs. 1 Bst. s) Vollständiges Impressum mit Identität und Kontaktadresse.
Datenschutz DSG (revDSG), DSGVO (bei EU-Kunden) Detaillierte Datenschutzerklärung, Einwilligung für Datenverarbeitung, Datensicherheit, AVV.
Vertragsrecht OR Transparente AGB, klare Regelung von Vertragsschluss, Lieferung, Gewährleistung.
Preisangaben PBKG, UWG Endpreise inkl. MwSt. und Nebenkosten, ggf. Grundpreise, keine irreführende Werbung.
Zahlungsbedingungen KKG (bei Kreditgeschäften) Sichere Zahlungsabwicklung, KKG-Konformität bei Ratenzahlung.
Widerrufsrecht Kein gesetzliches Recht Klare Kommunikation freiwilliger Rückgaberechte und deren Bedingungen.
E-Mail-Marketing FMG Opt-in für Newsletter, Abmeldemöglichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Impressum für einen Schweizer Onlineshop zwingend erforderlich?

Ja, gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr klare und vollständige Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse machen. Dies ist eine zwingende Pflicht.

Benötigt mein Schweizer Onlineshop eine Datenschutzerklärung?

Ja, eine detaillierte und transparente Datenschutzerklärung ist nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) zwingend erforderlich. Sie muss Auskunft über die Art, den Zweck und die Dauer der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen geben. Bei Kunden aus der EU kann zusätzlich die DSGVO gelten.

Gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe in der Schweiz?

Nein, im Gegensatz zu vielen EU-Ländern gibt es in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online getätigte Käufe. Onlineshops können jedoch freiwillig ein Rückgaberecht einräumen, dessen Bedingungen dann klar in den AGB kommuniziert werden müssen.

Muss ich in meinem Onlineshop die Mehrwertsteuer (MwSt.) ausweisen?

Ja, gemäss Preisbekanntgabegesetz (PBKG) müssen die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller obligatorischen Zuschläge angegeben werden. Versteckte Kosten sind unzulässig.

Wann muss ich das Konsumkreditgesetz (KKG) beachten?

Das KKG ist relevant, wenn Ihr Onlineshop Ratenzahlungen, Leasing oder andere Formen von Kreditgeschäften anbietet, die unter dieses Gesetz fallen. Es beinhaltet strenge Informationspflichten, die Prüfung der Kreditwürdigkeit und die Einhaltung von Höchstzinssätzen.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine Anwälte sind und dieser Beitrag lediglich unsere eigenen Erfahrungen und Recherchen widerspiegelt, weshalb er keine professionelle Rechtsberatung ersetzt.

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Wer ist Samuel Peiffer?
Multi-Unternehmer, Author und Investor.

"Ich bin absolut begeistert alles mit dir zu teilen, was ich in den letzten 10 Jahre auf meiner Reise als Unternehmer gelernt habe!"

Seit 2015 hilft er Existenzgründern und Selbstständigen den Sprung ins Unternehmertum durch E-Commerce Unternehmen zu machen.

Er gibt Tipps, Tricks und Erfahrungen weiter, die er beim Aufbau und der Skalierung von Onlineshops in 10 Jahren Praxis gesammelt hat.

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